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   OLG Hamm, 08.04.2011 - 1 VAs 4/11   

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https://dejure.org/2011,28441
OLG Hamm, 08.04.2011 - 1 VAs 4/11 (https://dejure.org/2011,28441)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.04.2011 - 1 VAs 4/11 (https://dejure.org/2011,28441)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. April 2011 - 1 VAs 4/11 (https://dejure.org/2011,28441)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 1811/03

    Zum Rechtsschutz gegen den Vollzug eines Vollstreckungshaftbefehls

    Auszug aus OLG Hamm, 08.04.2011 - 1 VAs 4/11
    Ein solches Interesse kann sich etwa ergeben im Falle der Wiederholungsgefahr, bei schwerwiegenden Grundrechtseingriffen oder bei dem Bedürfnis des Betroffenen nach Rehabilitierung wegen des diskriminierenden Charakters der Maßnahme ( Senat a.a.O.; KG a.a.O.; BVerfG NStZ-RR 2004, 252, 253; Meyer-Goßner § 28 EGGVG Rdnr 8, jew. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 03.07.2008 - 1 VAs 63/08

    Vollstreckungshaftbefehl; Anfechtbarkeit; Rechtsschutzbedürfnis

    Auszug aus OLG Hamm, 08.04.2011 - 1 VAs 4/11
    Denn er wird in dem Augenblick gegenstandslos, in dem der Verurteilte in Strafhaft überführt ist, weil der Vollzug der Strafhaft nicht mehr auf dem Vollstreckungshaftbefehl, sondern auf dem zu vollstreckenden rechtskräftigen Erkenntnis beruht (vgl. Senat B. v. 03.07.2008, 1 VAs 63/08 zit. bei JURIS; KG B. v. 19.01.2009, 1 VAs 1/09, NStZ-RR 2009, 324, jew. m.w.N.).
  • KG, 19.01.2009 - 1 Zs 2629/08

    Anfechtung von Justizverwaltungsakten: Feststellungsinteresse hinsichtlich der

    Auszug aus OLG Hamm, 08.04.2011 - 1 VAs 4/11
    Denn er wird in dem Augenblick gegenstandslos, in dem der Verurteilte in Strafhaft überführt ist, weil der Vollzug der Strafhaft nicht mehr auf dem Vollstreckungshaftbefehl, sondern auf dem zu vollstreckenden rechtskräftigen Erkenntnis beruht (vgl. Senat B. v. 03.07.2008, 1 VAs 63/08 zit. bei JURIS; KG B. v. 19.01.2009, 1 VAs 1/09, NStZ-RR 2009, 324, jew. m.w.N.).
  • LG Aurich, 23.02.2010 - 12 Qs 35/10

    Fahren ohne Fahrerlaubnis für den Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis; Berechtigung

    Auszug aus OLG Hamm, 08.04.2011 - 1 VAs 4/11
    Auch dieser Antrag blieb vor dem Amtsgericht Münster (Beschluss vom 04.10.2010, 17 AR 1/10 BEW) ebenso wie die dagegen gerichtete Beschwerde vor dem Landgericht Münster erfolglos (Beschluss vom 26.10.2010, 12 Qs 35/10).
  • KG, 22.03.2013 - 4 VAs 1/13

    Zum Rechtsschutz gegen einen bereits vollzogenen Vollstreckungshaftbefehl

    cc) Wiederholungsgefahr oder ein Bedürfnis nach Rehabilitierung wegen des diskriminierenden Charakters der Maßnahme, die ein Feststellungsinteresse im Sinne des § 28 Abs. 1 Satz 4 EGGVG begründen könnten (vgl. Senat, Beschlüsse vom 16. Juli 1999 aaO und vom 11. April 2012 - 4 VAs 11/12 - OLG Hamm, Beschluss vom 8. April 2011 - 1 VAs 4/11 - [juris]), hat der Antragsteller nicht dargelegt.
  • KG, 11.04.2012 - 4 VAs 11/12

    Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Vollstreckungshaftbefehls

    Ein solches Interesse kann sich etwa im Fall der Wiederholungsgefahr, bei schwerwiegenden Grundrechtseingriffen oder bei dem Bedürfnis des Betroffenen nach Rehabilitierung wegen des diskriminierenden Charakters der Maßnahme ergeben (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 8. April 2011 - 1 VAs 4/11 - m.w.Nachw.).
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